Checkliste Praxisabgabe
- 1. Der Weg zur Entscheidung – Abgabe/Verkauf bzw. Übernahme einer Arzt-/Zahnarztpraxis/Übertragung Gesellschaftsanteil an Berufsausübungsgemeinschaft
- Gründe für den Abgebenden – Alter, familiäre Gründe, Krankheit etc.
- Gründe für den Übernehmenden – Vorteile im Vergleich zur Neugründung:
- Weiterführung der Praxis ohne Anlaufzeit
- eingearbeitetes Personal, funktionierende Praxisorganisation
- i.d.R. geringere Gesamtinvestition als bei Neugründung (trotz Neuinvestitionen)
- gesicherter Honorarumsatz auch in der Anfangszeit
- Praxisübernahme (nur bei Vertragsärzten, Zahnärzte frei) zwingend bei Zulassungssperre lt. Bedarfsplan im Planungsbereich
- 2. langfristige Planung; möglichst 2 – 3 Jahre im Voraus; Abgabe zum Jahresanfang (Steuervorteil)!
- 3. Vorherige Zusammenarbeit ? – Gründe dafür sowie Form der Zusammenarbeit
- fachliches und persönliches Kennenlernen
- Patienten werden dem Übernehmer vorgestellt und lernen ihn kennen – Patientenbindung !!!
- Kennenlernen der Praxis durch Übernehmer (u.a. Richtigkeit Praxiswert)
- vereinfachte Übergabe der Patientenkartei
- Form: Assistent, Angestellter, Partner/Gesellschafter ohne Beteiligung
- privilegierte Übernahme des Vertragsarztsitzes (u.a. § 103 Absatz 3a Satz 5 und Absatz 4 SGB V)
- 4. Gesetzliche Grundlagen
- § 95 ff SGB V sowie Zulassungsverordnung Ärzte/Zahnärzte, Bundesmantelvertrag Ärzte/Zahnärzte
- § 103 SGB V – Nachbesetzungsverfahren bei Ärzten (Ausschreibung Vertragsarztsitz durch KV, Bewerbung Arzt, Genehmigung Zulassungsausschuss)
- 5. Vorbereitende Maßnahmen
- private Lebensplanung – Entscheidung; Zeitpunkt des Bezuges von Altersrente über Versorgungswerk, private oder gesetzliche Rentenversicherung etc.? Einholen Renteninformation
- Übernehmer suchen (u.U. Ausschreibung Vertragsarztsitz, Inserate Ärzte-und Zahnärztezeitschriften, eventuell KV/Kammer – Praxisbörse, Online – Praxisbörse Homepage Fachkanzlei für Medizinrecht, Hinweis auf Warteliste bei KV für pot. Übernehmer)
- u.U. Modernisierung der Praxis, Technik-Check !
- Check der bestehenden Praxisverträge (Miet-, Wartungs-,Leasing-, Versicherungsverträge – Übernahmefähigkeit (u.a. Mietvertrag), Laufzeiten prüfen, u.U. Kündigung, bauliche Veränderungen? – Mängel beheben!
- Arbeitsverträge – Kündigungsfristen; Betriebsübergang § 613a BGB
- Bevollmächtigung einer Person im Krankheits-und Todesfall (u.a. Vorsorgevollmacht)
- 6. Praxisbewertung (materieller und ideeller Wert); tatsächlicher Verkehrswert
- Gutachter für die Bewertung von Arztpraxen, Bewertung durch Fachkanzlei für Medizinrecht, u.U. Steuerberater (viele unterschiedliche Bewertungsmethoden führen zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen, so dass eine ordnungsgemäße, wirtschaftlich und mathematisch nachvollziehbare Schätzung des Praxiswertes i.d.R. ausreichend ist)
- 7. Entscheidung über Art und Weise der Praxisabgabe/Übertragung Gesellschaftsanteil an Berufsausübungsgemeinschaft u.a.
- Verkauf der gesamten Praxis (Asset-Deal)bzw. Gesellschaftsanteil an BAG (Share- Deal)
- Einbringung in bzw. Übernahme durch BAG, MVZ
- Verkauf an Investor
- Rechtsform der Übernahme (Gewinnverzichtsmodell, Überlassungsmodell, Umwandlungssteuergesetz-Modell § 24 UmwStG)
- 8. Ausarbeitung eines Praxiskaufvertragsentwurfes/Gesellschaftsvertrag zur Übernahme Gesellschaftsanteil an Berufsausübungsgemeinschaft bzw. MVZ mit Inventarverzeichnis
- Erarbeitung durch Fachkanzlei für Medizinrecht !
- 9. Vorbereitung der Beendigung der vertragsärztlichen Zulassung/Tätigkeit
- Anträge an KV, u.a. Ausschreibung Vertragsarztsitz sofern Zulassungssperre, Zulassungsverzicht, Übernahme durch angestellten Arzt, BAG oder MVZ
- Antrag Ärzte-/Zahnärzteversorgungswerk bzw. Prüfung der rentenrechtlichen Voraussetzungen für den Bezug von Altersrente
- 10. Nach Abgabe/Verkauf: Abmeldungen Gesundheitsamt, Kammer, Finanzamt etc.