Auch Radiologen und Strahlentherapeuten erhalten seit dem 01.01.2019 an einen Zuschlag, wenn sie an Samstagen zwischen 7 und 14 Uhr Patienten behandeln. Der Bewertungsausschuss hat am 12.12.2018 die Aufnahme der GOP 01102 in die Präambel 25.1 Nr. 2 EBM beschlossen. Bisher konnten Fachärzte für diagnostische Radiologie und Fachärzte für Strahlentherapie an Samstagen nur ihre Behandlungsleistungen abrechnen, nicht aber den Samstagszuschlag nach der GOP 01102 wie andere Ärzte und Psychotherapeuten. Der Zuschlag für die Inanspruchnahme eines Vertragsarztes bzw. Vertragspsychotherapeuten am Samstag ist mit 101 Punkten bewertet (10,76 €).
(Quelle: Newsletter AG Medizinrecht im DAV)